Nachqualifizierung

Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste
Ein Projekt zur Prüfung und Aktualisierung des Denkmalbestandes in Bayern

„Wir können nur schützen, wir kennen,“ so ein viel zitierter, gleichsam einfacher wie wahrer Ausspruch, welcher auch in der Denkmalpflege zum Tragen kommt. Erste inventarisatorische Maßnahmen können wir Karl Friedrich Schinkel zuweisen, der als oberster Leiter der preußischen Baubehörde ab 1830 durch das Königreich reiste, um sich einen Überblick über den Baubestand zu verschaffen und um anschließend Verzeichnisse über die Denkmäler des Landes erstellen zu können. Wenn auch die Ergebnisse lückenhaft waren, so wurde doch deutlich, wie wichtig die Erfassung des Bestands und die Erstellung von Denkmallisten für die Arbeit der Denkmalpflege ist.
Die vor dem Hintergrund der Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs und dem anschließenden, zunehmenden „Raubbau“ der noch erhaltenden Bauwerke erlassenen Denkmalschutzgesetze – beispielsweise 1973 in Bayern – bilden seither den rechtlichen Rahmen zum Schutz unseres Kulturgutes. Für die Umsetzung verschaffte man sich, wie einst Schinkel, einen Überblick und erstellte Verzeichnisse aller bekannten Bau- und Bodendenkmäler sowie aller beweglichen Denkmäler.

Die Informationen jener in den 1970er Jahren allenthalben in Deutschland erstellten Denkmallisten sind im Lauf der Jahrzehnte veraltet. Aus diesem Grund wird derzeit in den meisten Bundesländern eine Revision und Nachqualifizierung dieser Listen durchgeführt. Im Zuge dieser Überprüfungen werden die Ergebnisse ferner digitalisiert und können so tagaktuell veröffentlicht werden. Zwei Jahre war ich an dem Projekt der „Nachqualifizierung und Revision der Bayerischen Denkmalliste“ beteiligt, welches weitestgehend abgeschlossen werden konnte.

Nachqualifizierung und Revision
Bayerische Denkmalliste